aus Kunststoff · für Transport von Gefahrgütern nach ADR/GGVSEB · mit zertifizierter, unverlierbarer Kindersicherheits-Verschraubung · für alle Kraftstoffarten geeignet · mit flexiblem Auslaufrohr für Fehlbetankungssysteme (Ottomotoren) · mit UN-Zulassung · Alle Kraftstoff-Kanister (UN/RKK) müssen ab dem 01.06.2015 vom Endverbraucher nach GHS/CLP Verordnung gekennzeichnet werden. Zur Kennzeichnung dienen unsere Kanister-Haftetiketten Art.-Nr. 4000 818 984